Sehr geehrte Eltern,
auch in Zeiten von Corona gibt es noch andere Krankheiten und Impfungen.
So waren Sie im Frühjahr 2021 gebeten worden, uns zum 31. Juli 2021 einen Nachweis über die Masern-Immunisierung Ihres Kindes vorzulegen. Dieser Nachweis ist zum 31.12.2021 verpflichtend.
Nachgewiesen werden kann
- über das Vorzeigen des Impfausweises im Sekretariat;
- über ein ärztliches Attest;
- über die Bestätigung einer anderen staatlichen Stelle.
Auch, falls ein Kind aus medizinischen Gründen nicht gegen Masern geimpft werden kann, muss dies durch ein entsprechendes ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Falls Sie eine entsprechende Vorlage noch nicht getätigt haben sollten:
Bitte legen Sie uns ein entsprechendes Dokument bis spätestens Freitag, 17.12.2021, vor.
Ab dem 01.01.2022 bin ich gehalten, fehlende Nachweise beim Gesundheitsamt anzuzeigen.
Für weitere Informationen: Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz - BMG - Bundesgesundheitsministerium
Mit Dank für Ihre Kooperation und besten Grüßen
Ihr
David Weber