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In den letzten Jahren hat sich auch gezeigt, dass die GMS mit sog. „Teilleistungsstörungen“ (bspw. LRS) vergleichsweise gut umgehen kann, weil sie in ihrer Niveau-Zuweisung flexibler ist und Eltern ja auch nicht unbedingt von Beginn an die Ausweisung einer Note wählen müssen. Dann würden in der Verbalbeurteilung die tatsächlichen Kompetenzen in den Blick genommen, was gerade in Stufe 5 und 6 bestärkend wirkt. Seit drei Jahren haben wir auch vor Ort eine zusätzliche LRS-Förderung in den Stufen 5-7 installiert.

 

 

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Albert-Schweitzer-Schule
Gemeinschaftsschule
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