Die Förderrichtlinien
Jedes Mitglied des Fördervereins kann in besonderen Situationen einen Antrag auf Unterstützung stellen.
Die Voraussetzungen für einen Antrag sind:
- Der Antragsteller ist Mitglied im Förderverein
- Es wurden die öffentlichen Unterstützungssysteme ausgeschöpft. Dies muss nachgewiesen werden z.B. durch einen Bescheid (negativ oder positiv) über die Bewilligung von Geldern aus "Bildung und Teilhabe".
Für einen Antrag auf Unterstützung wenden Sie sich entweder an Ihre Lerngruppenleitung oder schreiben Sie dem Förderverein eine formlose Mail oder einen Brief und senden am besten einen oben genannten Bescheid mit.
Mehrtägige Klassenfahrten, Landschulheimaufenthalte, Klassenabschlussfahrt
Ein Zuschuss in Höhe von 50% der Kosten, maximal aber 75,- Euro. Der Zuschuss wird auf das Konto der Lerngruppe/Klasse bzw. derLerngruppenleitung überwiesen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Förderverein. Nach Absprache gibt es Einzelfalllösungen. Eine Unterstützung wurde beim Bildung- und Teilhabepaket beantragt.
Tagesausflüge, Museumsbesuche
Ein Zuschuss in Höhe von 50% der Kosten, maximal aber 20,- Euro. Der Zuschuss wird auf das Konto der Klasse bzw. des Klassenlehrers überwiesen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Förderverein. Nach Absprache gibt es Einzelfalllösungen.
Gruppenveranstaltungen (Theater, Präventivveranstaltungen etc.)
Ein Zuschuss in Höhe von 50% der Kosten, maximal aber 20,- Euro.
Der Zuschuss wird auf das Konto der Lerngruppe/Klasse bzw. der Lerngruppenleitung überwiesen.
Es ist keine Kumulierung von Leistungen möglich.
Anfragen von Klassen
Für eine Veranstaltung einer Klasse/Lerngruppe kann ebenfalls ein Zuschuss beim Förderverein angefragt werden.
Die Abstimmung erfolgt über das Rektorat. Der Förderverein stellt ein Gesamtbudget in Höhe von 400,- pro Jahr für alle Klassen/Lerngruppen zur Verfügung.
Pädagogische Ausstattung an der Schule
Die Abstimmung erfolgt über das Rektorat. Der Förderverein stellt ein Gesamtbudget in Höhe von 400,- pro Jahr zur Verfügung.
Musikinstrumente für die Bläserklasse
Der Kauf der Musikinstrumente für die Bläserklasse ist refinanziert über eine Spende und die Beiträge der Schülerinnen und Schüler der Bläserklasse.
In diesem Rahmen können Musikinstrumente angeschafft werden. Die Abstimmung erfolgt über das Rektorat.