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Liebe Eltern unserer Schule,

Land und Kultusministerium verweisen darauf, dass mit großer Wahrscheinlichkeit ab morgen, 17.11.2021, die sogenannte „ALARMSTUFE“ in Kraft tritt.
Diese hat für den Bereich Schule eher geringe Auswirkungen, insbesondere:

Es gilt innerhalb des Gebäudes wieder für alle Stufen generell die Maskenpflicht – auch am Platz.

  • Bitte geben Sie Ihren Kindern also ausreichend Reservemasken mit!
  • Schüler*innen, die aufgrund eines Attests von der Maskenpflicht befreit sind, werden je nach Möglichkeit und situativer Notwendigkeit mit einem gewissen Abstand zu den Mitschüler*innen platziert. Sie haben auch auf den Begegnungsflächen innerhalb des Gebäudes einen angemessenen Abstand zu wahren.
  • Alle Schüler*innen haben weiterhin gewissenhaft die bereits mehrfach kommunizierten Hygieneregelungen unserer Schule zu befolgen.

Außerhalb des Geländes (bspw. Pausenhof) gilt weiterhin die Vorgabe, ausreichend Abstand zu wahren oder eine Maske zu tragen.
Bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Ausflüge etc.-) kann je nach dem die 2-G-Regel gelten.
Es gilt bei „öffentlichen“ schulischen Veranstaltungen (Info-Abende, Elternabende, Gremiensitzungen etc.) für Eltern und Gäste die 2-G-Regel.

Für schulische Veranstaltungen an der eigenen Schule / im Schulgebäude gilt weiterhin auch für Eltern, Gäste etc. die 3-G-Regel.
Das bedeutet: An Elternabenden, Elterngesprächen etc. bei uns im Haus gilt 3-G – nicht 2-G.
Veranstaltungen, die aufgrund der benötigten Raumgröße an anderen Veranstaltungsorten stattfinden müssen, gilt jedoch während der Phase der „Alarmstufe“ die 2-G-Regel.
So bspw. heute und morgen Abend im Paul-Gerhardt-Saal.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums: www.km-bw.de à diverse Sonderseiten zu Corona.

Wir hoffen, wir kommen mit diesen Regelungen gut durch die kommenden Wochen…

Es grüßt Sie herzlich

Ihr

David Weber

Albert-Schweitzer-Schule
Gemeinschaftsschule
mit Grundschule im Verbund

Wintersbuckstraße 15
79539 Lörrach

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