Suche

Liebe Eltern,

Omikron-Woche Nr. 3 geht ihrem Ende zu und ich möchte Sie mit dieser E-Mail auf den aktuellen Stand bringen…

„Corona an der ASG“:

Auch bei uns bewegen sich die Infektionszahlen auf erhöhtem Niveau: Wie der „allgemeine“ Trend, so können wir auch bei uns im Schnitt eine „Verdopplung“ der Zahlen in den vergangenen beiden Wochen beobachten. Neben Schüler*innen waren dabei auch Lehrkräfte betroffen, was die Situation besonders zuspitzte.

Dabei verzeichneten wir bereits zum zweiten Mal über das Wochenende hinweg zum Wochenstart einen deutlichen Anstieg; über die Woche hinweg wurden die täglichen Positivtestungen dann weniger. Das machte jeweils am Sonntagnachmittag für den Montag Entscheidungen nötig – angesichts fehlender „Gesprächspartner“ in den zuständigen Ämtern nicht einfach. Sehr hilfreich waren uns die gut funktionierenden „Elternkanäle“: Durch die zeitnahe Mitteilung von Infektionen und Testergebnissen waren wir zumindest „intern“ spruchreif. Unsere Entscheidungen und Maßnahmen wurden gleichzeitig rasch weiterkommuniziert, so dass wir den schulischen Betrieb „am Laufen“ halten konnten.

Hierfür gilt Ihnen als aufmerksamen – und verständnisvollen – Eltern, wie natürlich auch den Kolleg*innen unser aufrichtiger DANK!

Ein paar Wochen werden wir wohl noch in dieser Situation der Anspannung durchhalten müssen; die vergangenen drei Wochen stimmen uns aber optimistisch, dass wir das in bewährter Manier hinbekommen. Wenn der „Hochpunkt“ der Welle dann tatsächlich im Verlaufe des Februars einsetzt, dann müsste ja spätestens nach den Fastnachtsferien eine spürbare – und hoffentlich anhaltende – Entspannung einsetzen…

Vorgehen bei Positivtests an der Schule:

Nach den neuen Absonderungsverordnungen müssen Schüler*innen nach einem positiven Schnelltest an der Schule NICHT MEHR unbedingt einen PCR-Test machen lassen. Dies kann nun auch ein Schnelltest eines offiziellen externen Testanbieters sein (Achtung: KEIN Selbsttest!). Ist dieser Schnelltest negativ, dürfen die Schüler*innen wieder am Unterricht teilnehmen. Im positiven Falle beginnt die Isolation.

Wie bisher werden Sie von uns über das Vorliegen eines positiven Selbsttests an der Schule informiert. Je nach Alter können die Schüler*innen dann alleine zu einer Schnellteststation – oder sind auf Ihre Abholung und Begleitung angewiesen.

Regeln für die Quarantänebefreiung

Aus der aktuellen Verordnung (26.01.22):

„Quarantänebefreite Person“ ist jede nicht positiv getestete asymptomatische

  1. a) Person, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat undderen zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tagezurückliegt,
  2. b) genesene Person im Sinne des § 2 Nummern 4 und 5 SchAusnahmV in der jeweils geltenden Fassung, derenPCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tageab Probenentnahme zurückliegt,
  3. c) geimpfte Person, die mindestenseine Auffrischungsimpfungerhalten hat, oder
  4. d)genesene Person, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronaviruserhalten hat, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist;

Also

  • ·Zwei Impfungen (nach zwei Wochen; gültig für 3 Monate);
  • ·Genesen (nach einem Monat gültig für 3 Monate);
  • ·„Geboostert“;
  • ·Genesen mit einer oder zwei Impfungen (egal, was zuerst).

Rückkehr aus Quarantäne / Isolation

Schüler*innen, die selbst positiv getestet wurden und sich in Isolation befinden, können

  • ·vorausgesetzt sie sind seit mindestens 48 Stunden symptomfrei
  • ·am siebten Tag der Absonderung an einer offiziellen Schnellteststelle einen Test machen
  • ·und dürfen bei einem negativen Ergebnis die Isolation beenden.

Schüler*innen, die sich in Quarantäne begeben mussten (also nicht „quarantänebefreit“ waren), können

  • ·am fünften Tag der Absonderung an einer offiziellen Schnellteststelle einen Test machen
  • ·und dürfen bei einem negativen Ergebnis die Quarantäne beenden.

Eingeschränkte Erreichbarkeit von Sekretariat und Schulleitung

Leider entpuppt sich die gesamte Verwaltung und Organisation der aktuellen Corona-Regeln und Vorgaben als noch größeres „Bürokratiemonster“, wie bisher. Deshalb können wir momentan erst nach 08:45 Uhr das Sekretariat nach Außen öffnen. Auch Herr Eisenkolb und ich sind davon sehr eingenommen, weshalb wir momentan leider nicht die gewohnte Zugänglichkeit bieten können. Wir bemühen uns natürlich dennoch, alle Ihre Anliegen zeitnah bedienen zu können. Auch hier kehrt hoffentlich spätestens nach den Fastnachtsferien etwas „Normalisierung“ ein…

Schulkonferenz am 31.01.2022

Wir haben am Montagabend Schulkonferenz (bestehend aus vier Vertreter*innen der Schülerschaft, der Elternschaft sowie des Kollegiums).

Hier werden wir – neben verschiedenen wichtigen Terminfragen – auch die aktuelle Situation beleuchten.

Sofern Sie dringende Anliegen haben, würde ich Sie bitten, das über Ihre Elternvertretung an die Elternbeiratsvorsitzende, Frau Hauber, zu kommunizieren. Je nach dem kann das in der Schulkonferenz Behandlung finden.

Lernentwicklungsberichte/ Halbjahresinformationen/ Halbjahreszeugnisse/ Grundschulempfehlungen/ Schullaufbahnberatungen/ Lernentwicklungsgespräche etc.

Die Kolleg*innen sind gerade eifrig am Schreiben und End-Layouten der halbjährlichen Berichte, die notwendigen Konferenzen für die Grundschulempfehlungen der Stufe 4 sowie der Schullaufbahnberatungen in Stufe 8/9 haben stattgefunden oder sind für nächste Woche terminiert. Am 4. Februar sollte Ihr Kind seinen Bericht/ sein Zeugnis mit nach Hause bringen. In der Woche ab dem 7. Februar finden dann wieder eine große Anzahl an Gesprächen statt. Die „Hygienevorgaben“ hierfür sind bereits mitgeteilt worden.

Bitte beachten Sie nochmals, dass am 7. Februar für die Stufen 1-3 sowie 5-10 kein Unterricht vor Ort stattfindet. Den Bedarf an Notbetreuung (Stufen 1-3 und 5-7) haben Sie am besten schon Ihrer Klassenleitung mitgeteilt. Wenn nicht, dann tun Sie das bitte so schnell wie möglich.

Wir freuen uns auf die Begegnung mit Ihnen im Rahmen dieser Gespräche!

Zu den Gesprächen soll es dann wieder aktuelle Informationen seitens der Schule samt einen Ausblick auf den weiteren Jahresverlauf geben.

Für das Wochenende wünsche ich Ihnen alles Gute; im Namen des Kollegiums grüße ich herzlich!

Ihr

David Weber

Albert-Schweitzer-Schule
Gemeinschaftsschule
mit Grundschule im Verbund

Wintersbuckstraße 15
79539 Lörrach

Telefon: +49 (0)7621 - 914 90 70
Telefax: +49 (0)7621 - 914 90 77
Email: sekretariat@asg-loe.de

logo400x138 1Boris Siegel

 

Öffnungszeiten Sekretariat
Frau Silke Kammerer
Montag bis Freitag

 &             
Frau Brigitte Brumunt
Montag bis Mittwoch
(genaue Zeiten siehe Link!)
Impressum/ Datenschutz

Zum Seitenanfang